Hy Leute.
Hab da mal ne Frage. Ich bin seit 2 Jahren Tätowierer in einem Kleinen Studio im Saarland und dort auch fest angestellt.
Leider hält mein Chef nicht ganz viel von conventions, ich aber würde gerne an einigen teilnehmen. Ist es möglich dass ich mich irgendwie als Freier Künstler anmelden kann (Nebenberuflich) ohne ein eigenes Studio zu besitzen und so als Künstler mit einem Stand an den Conventions teilnehmen kann?
Danke LG
verfasst von ComicGirl am 26. Oktober 2015 - 14:59.
Alsooo soviel ich weiß, ist es nur wichtig, dass du in einem Stuio arbeitest, und nicht ob du der Chef bist.
Aber wenn du auf der Anmeldung den Namen von dem Studio deines Chefs angibst, brauchst du natürlich seine Erlaubnis.
Ansonsten wär das n bißchen doof, so arbeitsrechtlich gesehen. :D
verfasst von Bl4cks3ven am 26. Oktober 2015 - 17:17.
Arbeitsrechtlich musst du zuerst mal deinen Chef darüber informieren, was du vor hast. Wenn du in deinem jetzigen Angestelltenverhältnis, keine Arbeiten durch eine Nebentätigkeit vernachlässigst und in keiner Konkurrenz zu deinem Chef stehst, sollte eine Nebentätigkeit machbar sein. Zustimmung vom Chef vorausgesetzt!
Eine Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer (im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Umsatz von nicht mehr als 17.500 Euro) ist auch ohne Studio möglich. Du kannst auch deine Privatanschrift angeben. Das musst du dann mit deinem Gewissen vereinbaren, gerade auch was die Außendarstellung betrifft.
Du musst dem Finanzamt aber glaubhaft machen, dass es sich bei dir um KEINE "Scheinselbständigkeit" handelt. Der sogenannte Handelsvertreter §84 HGB muss einige Kriterien erfüllen. Am Besten, du holst dir die Broschüre vom Finanzamt. Da ist alles super einfach erklärt.
verfasst von Lynissea am 26. Oktober 2015 - 17:33.
Es gibt doch auch Tätowierer die sich ohne Studio zu Cons anmelden, wenn sie kein eigenes haben.... ?
verfasst von Bl4cks3ven am 26. Oktober 2015 - 17:40.
Ja das ist absolut möglich. Als Handelsvertreter muss man z.B. nur mehrere Produkte eigenständig vertreiben. (Tattoo, Hautpflegemittel, Piercings etc.) Oder man lässt sich von einem anderen Studio einfach eine Rechnung zur "Stuhlmiete" schreiben. Da gibt es mehrer Möglichkeiten, die Scheinselbständigkeit zu umgehen.
verfasst von Lynissea am 26. Oktober 2015 - 17:43.
Ich dachte es geht um Conventions?
Ich kenn da mehrere Leute die sich "on the road" anmelden... drum nimmts mich grad wunder wie das dann mitn Finanzamt läuft...
verfasst von Bl4cks3ven am 26. Oktober 2015 - 18:37.
In den letzten Jahren sind die Kriterien verringert worden. Das Finanzamt ist mit dem Gewerbeamt verknüpft. Darum ist es wichtig, bevor man zum Gewerbeamt geht, sich genau zu überlegen, in welcher Form man diese Gewerbeeintragung macht.
Letztendlich hat das Finanzamt doch nur die Aufgabe, Steuern einzutreiben. ;)
Update:
Antwort leicht geändert. Möchte niemanden zu irgendetwas anstiften. ;)
verfasst von MysteryKnight am 26. Oktober 2015 - 17:39.
Ich würde es absprechen. Sind die Leute zufrieden, werden sie wissen wollen, wo sie dich finden können. Es wird also so oder so zur Sprache kommen.
Abgesehen davon gibt es arbeitsrechtlich auch sowas wie ein Wettbewerbsverbot. Man darf also bei keinem Mitbewerber arbeiten (und wohl auch nicht "sein eigener Arbeitgeber" sein, der dann in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht).
Siehe auch Wikipedia, bei "Während eines Arbeitsverhältnisses"
verfasst von Pitbull1985 am 26. Oktober 2015 - 19:09.
Also mein chef ist einverstanden, jedoch möchte ich nicht dass ich mit Tattoos aus dem Studio, verbung auf der Convention mache.
Mir ginge es in erster Linie drum als Artist berühmt zu werden, und aus dem Schatten des Studios heraus zu treten. Nur so kann ich mir als Künstler einen Namen machen und villeicht einen Job in besseren Studios finden oder mein eigenes machen. Eines Tages....
Möchte eben bekannt werden. Aber um Rechtlichen folgen zu endgehen wollte ich mich anmelden, auch wenn ich ausserhalb des Studios nich für Geld tattoowiere. Möchte mich halt wenn nötig dann nur so anmelden, dass nicht irgendwann das Gesundheitsamt vor der Tür steht und ein Studio sehen will, was es nicht gibt. Ist schwer zu beschreiben. Sry
Um bekannt zu werden, muss man nich zur Con. Man muss in erster Linie gut arbeiten. Zusätzlich is die Pflege ner ordentlichen HP/FB- Seite wichtig.
Mir is schleierhaft, wieso du nicht mit den deinen Arbeiten aus dem Studio werben darfst. Welcher Geschäftsführer macht sowas? Werbung ist das A und O..
Wegen Gesundheitsamt mach dir keine Platte. Dafür ist das Studio zuständig. Hast du keins, wird auch nich kontrolliert. Wichtig hingegen sind Nachweis zur hygienekunde..
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Alsooo soviel ich weiß, ist es nur wichtig, dass du in einem Stuio arbeitest, und nicht ob du der Chef bist.
Aber wenn du auf der Anmeldung den Namen von dem Studio deines Chefs angibst, brauchst du natürlich seine Erlaubnis.
Ansonsten wär das n bißchen doof, so arbeitsrechtlich gesehen. :D
Arbeitsrechtlich musst du zuerst mal deinen Chef darüber informieren, was du vor hast. Wenn du in deinem jetzigen Angestelltenverhältnis, keine Arbeiten durch eine Nebentätigkeit vernachlässigst und in keiner Konkurrenz zu deinem Chef stehst, sollte eine Nebentätigkeit machbar sein. Zustimmung vom Chef vorausgesetzt!
Eine Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer (im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Umsatz von nicht mehr als 17.500 Euro) ist auch ohne Studio möglich. Du kannst auch deine Privatanschrift angeben. Das musst du dann mit deinem Gewissen vereinbaren, gerade auch was die Außendarstellung betrifft.
Du musst dem Finanzamt aber glaubhaft machen, dass es sich bei dir um KEINE "Scheinselbständigkeit" handelt. Der sogenannte Handelsvertreter §84 HGB muss einige Kriterien erfüllen. Am Besten, du holst dir die Broschüre vom Finanzamt. Da ist alles super einfach erklärt.
Es gibt doch auch Tätowierer die sich ohne Studio zu Cons anmelden, wenn sie kein eigenes haben.... ?
Ich würde es absprechen. Sind die Leute zufrieden, werden sie wissen wollen, wo sie dich finden können. Es wird also so oder so zur Sprache kommen.
Abgesehen davon gibt es arbeitsrechtlich auch sowas wie ein Wettbewerbsverbot. Man darf also bei keinem Mitbewerber arbeiten (und wohl auch nicht "sein eigener Arbeitgeber" sein, der dann in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht).
Siehe auch Wikipedia, bei "Während eines Arbeitsverhältnisses"
https://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot
Also mein chef ist einverstanden, jedoch möchte ich nicht dass ich mit Tattoos aus dem Studio, verbung auf der Convention mache.
Mir ginge es in erster Linie drum als Artist berühmt zu werden, und aus dem Schatten des Studios heraus zu treten. Nur so kann ich mir als Künstler einen Namen machen und villeicht einen Job in besseren Studios finden oder mein eigenes machen. Eines Tages....
Möchte eben bekannt werden. Aber um Rechtlichen folgen zu endgehen wollte ich mich anmelden, auch wenn ich ausserhalb des Studios nich für Geld tattoowiere. Möchte mich halt wenn nötig dann nur so anmelden, dass nicht irgendwann das Gesundheitsamt vor der Tür steht und ein Studio sehen will, was es nicht gibt. Ist schwer zu beschreiben. Sry
Um bekannt zu werden, muss man nich zur Con. Man muss in erster Linie gut arbeiten. Zusätzlich is die Pflege ner ordentlichen HP/FB- Seite wichtig.
Mir is schleierhaft, wieso du nicht mit den deinen Arbeiten aus dem Studio werben darfst. Welcher Geschäftsführer macht sowas? Werbung ist das A und O..
Wegen Gesundheitsamt mach dir keine Platte. Dafür ist das Studio zuständig. Hast du keins, wird auch nich kontrolliert. Wichtig hingegen sind Nachweis zur hygienekunde..
http://www.tattoo-bewertung.de/forum/regelung-f%C3%BCr-gas...
Ich bin jetz doch leicht verwirrt?