Die Suchfunktion gibt's nur noch für Mitglieder.
Doch für die Gäste gibt es hier eine Seite mit den meistgesuchten Tattoos.


Rechtsfrage..

mich würde mal interessieren, wie die rechtslage zu besagter frage ist..
Tatoowierer A sticht ein schönes Tattoo, schafft aber aufgrund der Größe erst nur die Outlines.. Die Kundin möchte nach dem abheilen nicht auf den nächsten termin warten und rennt zum nächstbesten pfuscher (Tatoowierer B), der sie sofort drannimmt..was ja letztlich ihre entscheidung ist.. A entdeckt dann bei B, das dieser in seiner Onlinegalerie das Tattoo hochgeladen hat und KOMPLETT als seine arbeit ausgibt.. Was ja nicht okay ist, A möchte ja nicht das seine arbeiten mit dem Pfusch von B in verbindung gebracht werden.. Zumal es das letzte ist, das dieser sich an dem guten Vorstich sonnt (selber hätte er es ja nicht so hinbekommen).. A fordert B also auf, einen Vermerk zu machen von wem die Linien sind oder es zu löschen.. Denn die Arbeit ist nunmal nicht von B, nur die kratzigen schatten..
In diesem Fall wurde das Bild gelöscht.. kennt sich jemand damit aus, wie es sich rechtlich verhält, wenn B sich querstellt? Der Fall ist ja ähnlich wie vom ralph, allerdings wurden hier halt keine bilder kopiert.. sondern eben nur behauptet das eine arbeit komplett von B stammt...


 

KOMPLETT als seine Arbeit darf er es nicht ausgeben! Es MUSS angegeben sein, das die Outlines von einem anderen Tattowierer gezogen sind.
Denke aber mal jeder Tattowierer mit einer vorhandenen Seriösität macht sowas unaufgefordert!

 

der vermerk wurde nicht gemacht, wohl aus angst weil es ja werbung für A ist...wobei die sache ja durch das löschen auch aus der welt ist..
aber rein rechtlich hätte A das gericht auf seiner seite, oder?

 

Richtig. Bzw. wär ich mir zu 90 Prozent sicher. Kenn das Gesetzbuch nicht und das ist ja nochmal ein Spezialgebiet, aber ich würde das mal so sagen! Weil ohne A hätte es sicherlich anders ausgesehen, wenn also nur B es gemacht hätte.

Aber wie gesagt, zieh nicht wegen meiner Aussage in einen Rechtsstreit rein :D Sicher bin ich mir nicht. Aber denk mal durch das löschen ist das Problem aus der Welt geschaffen?

 

Ich zieh keinen wo rein ;-)
Ja es ist aus der Welt, es wäre nur interessant für den Fall, das sowas nochmal vorkommt..

 

Ja denke meine Aussage ist richtig, garantier aber für nichts ;)

 

seit 9 minuten ist das bild wieder auf seiner seite online, WIEDER ohne vermerk darauf, wo die Linien her sind und wieder mit dem Hinweis "TATTOO BY SEINNAME".... wie geht man denn jetzt am besten vor, eigentlich war man ja der annahme, das thema wäre erledigt..

 

doch darf er. Denn wer das Bild macht hat die Urheberrechte!

 

Aber die linien sind doch nicht von ihm? Er kann doch nicht ne fremdarbeit als seine ausgeben?...

 

(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.

das ist ein auszug aus dem miturheberrecht.. womit er sich daran halten müsste?

 

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

 

der Sailor Ralf hatte kürzlich was gepostet. Mußt Du mal suchen. Er hatte ein Studio verklagt da die mit seinen Bildern geworben haben obwohl er dort nicht mehr tätig ist. Ende vom Lied man muß beweisen können, das man das Foto geschossen hat denn der Fotografierende hat die Urheberrechte. Aber wie will man das beweisen, daß man auf den Auslöser gedrückt hat?

 

bild wurde gelöscht und bleibt es hoffentlich auch endlich...


Du musst dich einloggen oder kostenlos registrieren, um hier
Bewerten oder Kommentieren zu können.
Warum registrieren?
Als registrierter Besucher kannst Du das Tattoo-Forum betreten, hast eine viel bessere Suchfunktion für Tattoos und erhältst Tipps und Antworten auf Deine Fragen. Außerdem kannst Du kommentieren, Dein eigenes Tattoo hochladen und andere Tattoos bewerten.
Keine Kosten!
Tattoo-Bewertung.de ist absolut kostenfrei und wird von Computerbild empfohlen.
Es gibt keine Kosten, keine Abo-Fallen und keinerlei Abzocke.
Keine Spam!
Wir senden Dir keine Werbung und geben Deine Daten nicht an Dritte weiter.
Du bleibst anonym!
Zum Registrieren benötigst Du nur einen beliebigen Benutzernamen
und eine E-Mail-Adresse.

Jetzt registrieren

Wer ist online
Zur Zeit ist 1 Benutzer und 1 Gast online.

nach oben